Aktuelles

Pillenverordnung

  • Bis zum 22. Lebensjahr: Kassenleistung
  • Ab dem 22. Geburtstag: Privatleistung

Gynäkologische Krebsfrüherkennung

  • 1x/Jahr unabhängig vom Alter: Klinische Untersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennungsdiagnostik
    Leistungen: Untersuchung des Genitals sowie der Brust
  • 1x/Jahr zw. 20 und 34 Jahre (weitere Informationen unter www.g-ba.de): Anspruch auf eine zytologische Untersuchung (PAP- Abstrich)
  • Ab 35 Jahre (weitere Informationen unter www.g-ba.de): Alle drei Jahre bei unauffälligen Testergebnissen: Kombination aus zytologischer Untersuchung (PAP- Abstrich) und Ko- Testung (Untersuchung auf HPV).

Darmkrebsfrüherkennung

  • Ab 50 Jahre (weitere Informationen unter www.g-ba.de): Alle 2 Jahre Anspruch auf einen Stuhltest (iFOBT)
    Sollten Sie eine Darmspiegelung in Anspruch genommen haben, so ist der nächste Stuhltest erst wieder nach 10 Jahren als Kassenleistung vorgesehen.

Der G-BA bietet Versicherteninformationen zu Früherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Darüber hinaus können selbstverständlich Leistungen der Krebsvorsorge (zum Beispiel ein Ultraschall des kleinen Beckens oder Brust u.a.) als individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch genommen werden, deren Kosten direkt in der Praxis entrichtet werden. Wir beraten Sie hierzu gern.

In jedem Fall gilt: Bei auffälligen Ergebnissen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.