Aktuelles

Bitte melden Sie sich im Vertretungsfall telefonisch an.

 

Änderungen im Gesundheitssystem

E-Rezept - seit dem 1.1.2024 - auch wir sind dabei.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem link: www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept

Pillenverordnung

Die Pillenverordnung auf Krankenkassenrezept bis zum 22. Geburtstag ist seit 4/2019 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Gynäkologische Krebsfrüherkennung

Seit dem 1.1.2020 ist ein neues Früherkennungsprogramm zum Zervixkarzinom in Kraft getreten. Unverändert bleibt der jährliche Anspruch auf eine klinische Untersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennungsrichtlinie. Diese umfasst die Untersuchung des Genitals und der Brust.

Auch dort können Veränderungen entstehen, die ohne Untersuchung eventuelle unerkannt bleiben. Deshalb nehmen Sie dieses Angebot bitte unbedingt weiterhin in Anspruch.

Die Neuerungen beinhalten weiterhin:

  • Frauen zwischen 20 und 34 Jahren Jahren haben wie bisher Anspruch auf eine zytologische Untersuchung jährlich.
  • Ab 35 Jahren ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, bestehend aus zytologischer Untersuchung und ein Test auf humane Papillomviren als Ko-testung. Diese Ko-Testung kann bei unauffälligem Ergebnis alle drei Jahre wiederholt werden. Bei geringen Auffälligkeiten erfolgt die Kontrolle nach einem Jahr.
  • Die zytologischen Untersuchungen können auch als Dünnschichtzytologie durchgeführt werden. Bei auffälligen Befunden besteht ein Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik im Rahmen einer Dysplasiesprechstunde bei dafür speziell ausgebildeten Ärzten/Kliniken.

Insbesondere nach einem Partnerwechsel treten häufig Zellveränderungen am Muttermund einhergehend mit HPV-Infektionen auf. Sie haben bei uns die Möglichkeit weiterhin jederzeit zytologische Untersuchungen und HPV-Testungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) durchführen zu lassen.