Überweisungswunsch/Rezeptbestellung

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Die Formulare und auch das neue E-Rezept, welches seit dem 1.1.24 für verschreibungspflichtige Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde, können nur nach Vorlage der Krankenversicherungskarte in unserer Praxis ausgestellt und am nächsten Werktag in der Praxis abgeholt bzw. in der Apotheke eingelöst werden.

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